Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

A. AGB’s für die von uns angebotenen Seminare

1. Anmeldeverfahren

Die Anmeldung für von uns angebotene Seminare erfolgt auf dem im Rahmen der Ankündigung des jeweiligen Seminars auf unser Website angegeben Weg. Wenn zum Zeitpunkt euer Anmeldung noch Plätze verfügbar sind, erhaltet ihr eine Bestätigungs-E-Mail, dass ein Platz für euch reserviert ist und eure Anmeldung als verbindlich gilt, wenn ihr den Teilnahmebeitrag auf unser Vereinskonto überwiesen habt. Die Anmeldebestätigung enthält eine Frist zur Zahlung des Beitrags. Wenn ihr den Beitrag im Rahmen dieser Frist nicht überweisen könnt, gebt uns bitte Bescheid. Erhalten wir keine derartige Info von euch, können wir den Platz nach Verstreichen der Frist ohne Zahlungseingang neu vergeben.
Ist zum Zeitpunkt euer Anmeldung kein Platz mehr für das jeweilige Seminar frei, erhaltet ihr die Information, auf welchem Wartelistenplatz ihr seid und bis zu welchem Zeitpunkt ihr über eventuelle Nachrückmöglichkeiten informiert werdet.

2. Storno-Bedingungen / Ausfallregelungen

Wenn ihr nach der verbindlichen Anmeldung eure Teilnahme doch wieder zurückzieht, gelten folgende Regelungen zur Rückzahlung des Beitrags.

a) für Einzelveranstaltungen (1- oder 2-Tages-Seminare)
– bei Absage bis zu zwei Wochen vor dem Seminar: Der volle Beitrag wird erstattet.
– bei Absage bis zu einer Woche vor dem Seminar: Der halbe Beitrag wird erstattet.
– bei Absage weniger als eine Woche vor dem Seminar: keine Erstattung mehr möglich

b) für Veranstaltungsreihen (Seminare mit mind. 3 Terminen mit zeitlichem Abstand zwischen den einzelnen Terminen)
– bei Absage bis zu vier Wochen vor dem Seminar: Der volle Beitrag wird erstattet.
– bei Absage bis zu zwei Wochen vor dem Seminar: Der halbe Beitrag wird erstattet.
– bei Absage weniger als zwei Wochen vor dem Seminar: keine Erstattung mehr möglich

Sollte der*die Seminarleiter*in aufgrund von Krankheit die Veranstaltung absagen müssen, wird ein einvernehmlicher Nachholtermin vereinbart. Alternativ haben wir die Möglichkeit, euch eine*n Kolleg*in vorzuschlagen, der*die das Seminar zum ursprünglich vereinbarten Termin übernehmen kann. Falls ihr nicht am Alternativtermin teilnehmen könnt und ihr eure Teilnahme zurückziehen möchtet, wird euch der Seminarbeitrag innerhalb von 14 Tagen auf das Ausgangskonto (insofern nicht anders von euch angewiesen) erstattet. Wir bitten um Verständnis, dass wir eure im Rahmen der Vorbereitung gegebenenfalls entstandenen Reisekosten im Krankheitsfall leider nicht erstatten können.

 

B. AGB’s für unsere Angebote im Auftrag Dritter

Die Anmeldung und Finanzierung der Seminare läuft in diesem Fall über die*den Auftraggeber*in, sodass auch deren Anmelde- und Storno-Bedingungen gelten. Auch wenn wir diese Seminare auf unser Website ankündigen, sind alle entsprechenden Fragen in diesem Fall mit dem*der Auftraggeber*in zu klären. Der Leistungsumfang und die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber*in und Konfliktpotential werden im Angebot aufgeführt und in begleitenden Vorabsprachen geklärt.

1. Ausfallregelungen / Storno-Bedingungen

Wird die Veranstaltung durch die*den Auftraggeber*in abgesagt, stellt die*der Auftragnehmer*in die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung. Diese Regelung gilt unabhängig davon, mit welchem Vorlauf die Veranstaltung abgesagt wird. 

Für das Durchführungshonorar gilt bei Absagen oder Verschiebungen der Veranstaltung durch die*den Auftraggeber*in die folgende Regelung:
Bei einer Absage einen bis sieben Tage vor dem Veranstaltungstermin werden 80% des  Durchführungshonorars fällig, bei einer Absage acht bis 14 Tage vor dem  Veranstaltungstermin werden 40% des Durchführungshonorars fällig.
Der Auftrag muss von Seiten der*des Auftraggebender*in schriftlich (per Brief oder E-Mail) abgesagt werden. Maßgeblich für die Höhe des Ausfallhonorars ist der Eingang des Stornierungsschreibens bei dem*der Auftragnehmer*in.  

Es ist zusätzlich dazu, in besonderen Fällen möglich, dass Auftraggeber*in und Autragnehmer*in einvernehmlich einen Ersatztermin finden. Für den damit einhergehenden organisatorischen Mehraufwand kann die*der Auftragnehmer*in 50€/Stunde in Rechnung stellen. Die im Rahmen der Vorbereitung entstandenen Reisekosten, sowie bereits gebuchte Tickets für die Reise am eigentlich vereinbarten Termin, werden auch dann erstattet, wenn die Veranstaltung von der*dem Auftraggeber*in abgesagt wird. 

Sollte der*die Auftragnehmer*in aufgrund von Krankheit die Durchführung des Auftrags absagen müssen, wird ein einvernehmlicher Nachholtermin vereinbart. Alternativ hat der*die Auftragnehmer*in die Möglichkeit, eine*n Kolleg*in vorzuschlagen, der*die den Auftrag zum ursprünglich vereinbarten Termin übernehmen kann.